Ärztliche Verordnung
Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung ist ein Überweisungsschein von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder Spitalsarzt erforderlich.
Wir arbeiten eigenverantwortlich auf ärztliche Anordnung.
Beratung/präventive Maßnahmen können auch ohne Überweisung in Anspruch genommen werden.
Bewilligung
Eine Bewilligung der angeordneten Therapien ist vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einzuholen. Bei der GKK am besten persönlich, andere Kassen evtl. per Fax.
Abrechnung
Da es sich bei unserer Praxis um eine physiotherapeutische Wahleinrichtung handelt, können wir nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen.
Sie können die bereits bezahlte Rechnung und ärztliche Verordnung (jeweils Originale) bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den verschiedenen Tarifen, Therapiedauer und Art der Behandlung ab (bis zu 80% des jeweiligen Kassentarifes).
Verbleibende Selbstbehalte können evtl. bei entsprechenden Privat-/Unfall- oder Zusatzversicherungen geltend gemacht werden.
Burnout-Prophylaxe und Lebensfeuermessungen sind Privatleistungen.
Tarifblatt (pdf Download) >>
Termine
Einen Termin bitte wir Sie telefonisch oder per E-mail zu vereinbaren. Da wir die Behandlung unserer Patienten nicht unterbrechen möchten, kann es vorkommen, dass wir persönlich nicht erreichbar sind. Hinterlassen Sie uns in diesem Falle bitte Name und Telefonnummer, wir rufen Sie so bald wie möglich verlässlich zurück.
Aufgrund großer Nachfrage ist mit kurzen Wartezeiten zu rechnen.

ÖFFNUNGSZEITEN
8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr (evtl. Abendtermine bei Bedarf möglich)
Zu Beginn der Behandlungsserie bringen Sie bitte die bewilligte Verordnung, etwaige Befunde und gute Laune mit.
Für einen reibungslosen Ablauf in unserer Praxis bitten wir Sie, Ihre Termine pünktlich einzuhalten. Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin verhindert sein, bitten wir Sie, dies spätestens am Vortag bekannt zu geben, damit wir den freiwerdenden Termin an wartende Patienten vergeben können. Andernfalls müssten wir Ihnen die angesetzte Zeit verrechnen.
|